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Diese Verordnung wurde am 10. Juli 2008 geändert. Sie gilt jedoch in bestimmten Fällen weiter. Siehe § 8 der Verordnung des Kultusministeriums über die Datenverarbeitung für statistische Erhebungen und schulübergreifende Verwaltungszwecke an Schulen vom 10. Juli 2008 (GBl.
S. 255; K.u.U. S. 175) .