Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz)

Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
Erster Abschnitt Flaggenrecht der Seeschiffe
1.  Recht zur Führung der Bundesflagge
2.  Ausweis über die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge
3.  Verbot anderer Nationalflaggen; Ausnahmen
4.  Flaggenführung und Schiffsname und IMO-Schiffsidentifikationsnummer
5.  Verleihung der Befugnis zur Führung der Bundesflagge
6.  Internationales Seeschiffahrtsregister
7.  Stammdatendokumentation
Zweiter Abschnitt Flaggenführung der Binnenschiffe
Dritter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen


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