Erster Abschnitt Flaggenrecht der Seeschiffe
1. Recht zur Führung der Bundesflagge
2. Ausweis über die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge
3. Verbot anderer Nationalflaggen; Ausnahmen
4. Flaggenführung und Schiffsname und IMO-Schiffsidentifikationsnummer
5. Verleihung der Befugnis zur Führung der Bundesflagge
6. Internationales Seeschiffahrtsregister
7. Stammdatendokumentation