Flaggenrechtsverordnung (FlRV)

Flaggenrechtsverordnung
FlRV
Erster Abschnitt Grenzen der Seefahrt
Zweiter Abschnitt Berechtigung zur Führung der Bundesflagge
1.  Schiffsvorzertifikate
1 a.  Beauftragte Personen nach § 
2.  Befugnisse nach den §§ 
3.  Flaggenbescheinigungen
Dritter Abschnitt Gestattung der Führung einer anderen Nationalflagge (§ 
Vierter Abschnitt Register
1.  Flaggenregister
2.  Internationales Seeschiffahrtsregister
Fünfter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
Sechster Abschnitt Schlußbestimmungen


 Änderungsinformation