FlRV
Erster Abschnitt Grenzen der Seefahrt
Zweiter Abschnitt Berechtigung zur Führung der Bundesflagge
1 a. Beauftragte Personen nach §
2. Befugnisse nach den §§
3. Flaggenbescheinigungen
Dritter Abschnitt Gestattung der Führung einer anderen Nationalflagge (§
Vierter Abschnitt Register
2. Internationales Seeschiffahrtsregister
Fünfter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
Sechster Abschnitt Schlußbestimmungen