Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
Gesetz über das Fahrlehrerwesen
FahrlG
ERSTER ABSCHNITT Fahrlehrerlaubnis
§ 1 Erfordernis und Inhalt der Fahrlehrerlaubnis
§ 2 Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis
§ 2 a Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat
§ 3 Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
§ 3 a Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis nach § 2 a
§ 3 b Meldepflicht der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 2 a Abs. 1 Satz 2
§ 4 Fahrlehrerprüfung
§ 5 Erteilung der Fahrlehrerlaubnis, Fahrlehrerschein
§ 6 Pflichten des Fahrlehrers, tägliche Höchstdauer des praktischen Fahrunterrichts
§ 7 Ruhen und Erlöschen der Fahrlehrerlaubnis
§ 8 Rücknahme und Widerruf der Fahrlehrerlaubnis
§ 9 Erteilung einer neuen Fahrlehrerlaubnis
§ 9 a Befristete Fahrlehrerlaubnis
§ 9 b Ausbildungsfahrlehrer und Inhalt der Ausbildung
ZWEITER ABSCHNITT Fahrschulerlaubnis
§ 10 Erfordernis und Inhalt der Fahrschulerlaubnis
§ 11 Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis
§ 11 a Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat
§ 12 Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis
§ 12 a Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis, die zur Niederlassung im Inland berechtigt, an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
§ 12 b Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
§ 12 c Meldepflicht der Inhaber einer Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung
§ 13 Erteilung der Fahrschulerlaubnis, Erlaubnisurkunde
§ 14 Zweigstellen
§ 15 Fortführen der Fahrschule nach dem Tode des Inhabers der Fahrschulerlaubnis
§ 16 Allgemeine Pflichten des Inhabers der Fahrschule und des verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebs
§ 17 Anzeigepflichten des Inhabers der Fahrschule und des verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebs
§ 18 Aufzeichnungen
§ 19 Unterrichtsentgelte
§ 20 Ruhen und Erlöschen der Fahrschulerlaubnis
§ 21 Rücknahme und Widerruf der Fahrschulerlaubnis, Widerruf der Zweigstellenerlaubnis
§ 21 a Ausbildungsfahrschule
DRITTER ABSCHNITT Fahrlehrerausbildungsstätten
§ 22 Notwendigkeit und sachlicher Geltungsbereich der amtlichen Anerkennung von Fahrlehrerausbildungsstätten
§ 23 Voraussetzungen der amtlichen Anerkennung
§ 24 Antrag auf amtliche Anerkennung
§ 25 Erteilung der amtlichen Anerkennung, Anerkennungsurkunde
§ 26 Allgemeine Pflichten des Inhabers und des verantwortlichen Leiters der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 27 Anzeigepflichten des Inhabers der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 28 Aufzeichnungen
§ 29 Rücknahme und Widerruf der amtlichen Anerkennung
VIERTER ABSCHNITT Sondervorschriften
§ 30 Fahrlehrer, Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten bei Behörden
FÜNFTER ABSCHNITT Seminarerlaubnis
§ 31 Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren (Seminarerlaubnis)
SECHSTER ABSCHNITT Gemeinsame Vorschriften
§ 32 Zuständigkeiten
§ 33 Überwachung
§ 33 a Fortbildung
§ 34 Ausnahmen
§ 34 a Kosten
§ 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 36 Ordnungswidrigkeiten
SIEBTER ABSCHNITT Registrierung
§ 37 Registerführung und Registerbehörden
§ 38 Zweck der Registrierung
§ 39 Inhalt der Registrierung
§ 40 Übermittlung der Daten zur Registrierung
§ 41 Übermittlung der Daten aus den Registern
§ 42 Abgleich der Daten mit dem Verkehrszentralregister
§ 43 Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
§ 44 Verarbeitung und Nutzung der Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke
§ 45 Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 46 Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger
§ 47 Löschung der Daten
§ 48 Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
ACHTER ABSCHNITT Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 49 Übergangsregelung
§ 50 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
25.
August
1969
BGBl.
I
S. 1336
geändert durch Gesetze vom
23.
Juni
1970
BGBl.
I
S. 805
vom
22.
November
1971
BGBl.
I
S. 1829
vom
2.
März
1974
BGBl.
I
S. 469
vom
3.
Februar
1976
BGBl.
I
S. 257
vom
31.
Juli
1980
BGBl.
I
S. 1141
vom
13.
Mai
1986
BGBl.
I
S. 700
vom
8.
Juni
1989
BGBl.
I
S. 1026
vom
27.
Dezember
1993
BGBl.
I
S. 2378
vom
14.
September
1994
BGBl.
I
S. 2325
vom
5.
Oktober
1994
BGBl.
I
S. 2911
durch Verordnung vom
21.
September
1997
BGBl.
I
S. 2390
durch Gesetze vom
24.
April
1998
BGBl.
I
S. 747
vom
16.
Februar
2001
BGBl.
I
S. 266
vom
19.
März
2001
BGBl.
I
S. 386
durch Verordnung vom
29.
Oktober
2001
BGBl.
I
S. 2785
durch Gesetze vom
15.
Dezember
2001
BGBl.
I
S. 3762
vom
3.
Mai
2005
BGBl.
I
S. 1221
vom
21.
Juni
2005
BGBl.
I
S. 1818
vom
22.
August
2006
BGBl.
I
S. 1970
durch Verordnung vom
31.
Oktober
2006
BGBl.
I
S. 2407
durch Gesetze vom
19.
März
2008
BGBl.
I
S. 418
vom
6.
Dezember
2011
BGBl.
I
S. 2515