Verordnung der Landesregierung zur Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungsverordnung)
Verordnung der Landesregierung zur Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste
Vorspann
§ 1 Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste
§ 2 Ausbildung
§ 3 Prüfung
§ 4 Zuständigkeit zur Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t beziehungsweise 7,5 t
§ 5 Erlöschen, Ruhen und Widerruf der Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t
§ 6 Inkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Änderungsinformation
vom
18.
Januar
2011
GBl.
S. 2
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen/Straßenverkehrswesen/Straßenverkehrsrecht/Zulassung zum Straßenverkehr