Richtlinie für das Verfahren bei der Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
Richtlinie für das Verfahren bei der Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
Vorbemerkung
1 Durchführung von Bauarbeiten für einseitig finanzierte Kreuzungsmaßnahmen durch den nicht kostenpflichtigen Beteiligten
2 Durchführung gemeinschaftlich finanzierter Kreuzungsmaßnahmen
Änderungsinformation
vom
21.
November
2001
GBl.
S. 1297
1
neu erlassen und geändert durch Verwaltungsvorschrift vom
20.
Januar
2009
GABl.
S. 34
1
1
Anlage 2 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zum Eisenbahnkreuzungsgesetz.
2
Anlage 2 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zum Eisenbahnkreuzungsgesetz.