Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen - alte Fassung - (Ortsdurchfahrtenrichtlinien - alte Fassung - - ODR a.F.)
Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen - alte Fassung -
ODR a.F.
I. Allgemeines
1. Rechtsgrundlagen
2. Begriff der Ortsdurchfahrt
3. Rechtliche Bedeutung der Ortsdurchfahrt
II. Umfang der Ortsdurchfahrt
4. Festsetzung und Kennzeichnung von Beginn und Ende
5. Beispiele für die Festsetzung
6. Abweichungen von der Regel bei Festsetzung der Ortsdurchfahrt
7. Überprüfung der festgesetzten Ortsdurchfahrten
8. Zuständigkeit zur Festsetzung von Beginn und Ende
9. Seitliche Begrenzung der Ortsdurchfahrt
10. Zuständigkeit zur Festlegung der seitlichen Begrenzung
III. Maßnahmen des Baues, der Erneuerung und Unterhaltung bei geteilter Baulast
11. Grundsätze
12. Baumaßnahmen an Fahrbahnen, Gehwegen und Parkplätzen
12 a. Geh- und Radwege in den Ortsdurchfahrten mit geteilter Baulast
13. Hochborde und Tiefborde
14. Entwässerungsanlagen
15. Stützmauern, Futtermauern, Böschungen, Schutzeinrichtungen und Bepflanzungen
16. Gehwege auf Brücken und in Unterführungen
17. Gehwegüber- und unterführungen
18. Grunderwerb bei gemeinschaftlichen Baumaßnahmen
19. Grunderwerb bei einseitiger Veranlassung; Verbesserung der Sichtverhältnisse
20. Verpflichtungen gegenüber Straßenanliegern
21. Vereinbarungen mit der Gemeinde; Planfeststellung
IV. Eigentumsverhältnisse
22. In Gemeinden, die Baulastträger der Ortsdurchfahrten sind
23. In Gemeinden, die nicht Baulastträger der Fahrbahnen sind
24. Verfahren zur Grundbuchberichtigung
25. Ansprüche auf Übertragung des Eigentums oder der Rechte zum Eigentumserwerb
Änderungsinformation
vom
4.
Oktober
2004
GABl.
S. 744
aufgehoben durch Verwaltungsvorschrift vom
11.
Dezember
2008
GABl.
2009
S. 2