Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
SchwbVWO
Vorspann
Erster Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
Erster Abschnitt Vorbereitung der Wahl
§ 1 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 2 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 3 Liste der Wahlberechtigten
§ 4 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
§ 5 Wahlausschreiben
§ 6 Wahlvorschläge
§ 7 Nachfrist für Wahlvorschläge
§ 8 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl
§ 9 Stimmabgabe
§ 10 Wahlvorgang
§ 11 Schriftliche Stimmabgabe
§ 12 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
§ 13 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
§ 15 Bekanntmachung der Gewählten
§ 16 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
§ 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
Dritter Abschnitt Vereinfachtes Wahlverfahren
§ 18 Voraussetzungen
§ 19 Vorbereitung der Wahl
§ 20 Durchführung der Wahl
§ 21 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
Zweiter Teil Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
§ 22 Wahlverfahren
Dritter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
§ 23 Wahlverfahren
Vierter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
§ 24 Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen
§ 25 Durchführung der Wahl
§ 26 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
§ 27 Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
Fünfter Teil Schlußvorschriften
§ 28 Berlin-Klausel
§ 29
Änderungsinformation
in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.
April
1990
BGBl.
I
S. 811
geändert durch Gesetze vom
29.
September
2000
BGBl.
I
S. 1394
vom
19.
Juni
2001
BGBl.
I
S. 1046