Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Ausweisen nach § 3 Abs. 5 des Schwerbehindertengesetzes - alte Fassung -
Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Ausweisen nach § 3 Abs. 5 des Schwerbehindertengesetzes - alte Fassung -
Vorspann
§ 1
§ 2
Änderungsinformation
vom
9.
September
1980
GBl.
S. 557
aufgehoben durch Verordnung vom
19.
Dezember
2005
GBl.
S. 804