Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG)
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
L-BGG
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gesetzesziel
§ 2 Behinderung
§ 3 Barrierefreiheit
§ 4 Benachteiligung
§ 5 Frauen mit Behinderungen
ZWEITER ABSCHNITT Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
§ 6 Benachteiligungsverbot für öffentliche Stellen
§ 7 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
§ 8 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
§ 9 Gestaltung des Schriftverkehrs
§ 10 Barrierefreie mediale Angebote
DRITTER ABSCHNITT Rechtsbehelfe
§ 11 Rechtsschutz durch Verbände
§ 12 Klagerecht
VIERTER ABSCHNITT Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
§ 13 Amt des Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
§ 14 Aufgaben und Befugnisse
Änderungsinformation
vom
3.
Mai
2005
(
GBl.
S. 327
)
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Artikel 1 des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze. Gemäß Artikel 4 dieses Gesetzes ist das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz am 1. Juni 2005 in Kraft getreten.