Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO)
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
WMVO
Vorspann
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werkstattrats
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Errichtung von Werkstatträten
§ 3 Zahl der Mitglieder des Werkstattrats
§ 4 Allgemeine Aufgaben des Werkstattrats
§ 5 Mitwirkungsrechte des Werkstattrats
§ 6 Vermittlungsstelle
§ 7 Unterrichtungsrechte des Werkstattrats
§ 8 Zusammenarbeit
§ 9 Werkstattversammlung
Abschnitt 2 Wahl des Werkstattrats
Unterabschnitt 1 Wahlberechtigung und Wählbarkeit; Zeitpunkt der Wahlen
§ 10 Wahlberechtigung
§ 11 Wählbarkeit
§ 12 Zeitpunkt der Wahlen zum Werkstattrat
Unterabschnitt 2 Vorbereitung der Wahl
§ 13 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 14 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 15 Erstellung der Liste der Wahlberechtigten
§ 16 Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten
§ 17 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
§ 18 Wahlausschreiben
§ 19 Wahlvorschläge
§ 20 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
Unterabschnitt 3 Durchführung der Wahl
§ 21 Stimmabgabe
§ 22 Wahlvorgang
§ 23 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 24 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
§ 25 Bekanntmachung der Gewählten
§ 26 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
§ 27 Wahlanfechtung
§ 28 Wahlschutz und Wahlkosten
Abschnitt 3 Amtszeit des Werkstattrats
§ 29 Amtszeit des Werkstattrats
§ 30 Erlöschen der Mitgliedschaft im Werkstattrat; Ersatzmitglieder
Abschnitt 4 Geschäftsführung des Werkstattrats
§ 31 Vorsitz des Werkstattrats
§ 32 Einberufung der Sitzungen
§ 33 Sitzungen des Werkstattrats
§ 34 Beschlüsse des Werkstattrats
§ 35 Sitzungsniederschrift
§ 36 Geschäftsordnung des Werkstattrats
§ 37 Persönliche Rechte und Pflichten der Mitglieder des Werkstattrats
§ 38 Sprechstunden
§ 39 Kosten und Sachaufwand des Werkstattrats
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 40 Amtszeit der bestehenden Werkstatträte
§ 41 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
25.
Juni
2001
(
BGBl.
I
S. 1297
)