Verfahrensordnung der Spruchstellen für Fürsorgestreitigkeiten
Verfahrensordnung der Spruchstellen für Fürsorgestreitigkeiten
ABSCHNITT 1 Gegenstand des schiedsgerichtlichen Verfahrens
§ 1 Gegenstand
ABSCHNITT 2 Zuständigkeit
§ 2 Sachliche Zuständigkeit
§ 3 Örtliche Zuständigkeit
ABSCHNITT 3 Verfahren im ersten Rechtszug
§ 4 Antrag auf Entscheidung
§ 5 Verbindung mehrerer Ansprüche; Widerantrag
§ 6 Beteiligte
§ 7 Beiladung
§ 8 Ermittlung des Sachverhalts
§ 9 Rechtliches Gehör
§ 10 Beschleunigung des Verfahrens
§ 11 Gütliche Einigung
§ 12 Mündliche Verhandlung
§ 13 Form und Inhalt der Entscheidung
§ 14 Kosten des Verfahrens
§ 15 Zulassung der Berufung
§ 16 Zustellung
ABSCHNITT 4 Rechtsmittel
§ 17 Berufung
§ 18 Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung
§ 19 Wahrung von Rechtsmittelfristen (Nachsicht)
ABSCHNITT 5 Gebühren und Auslagen
§ 20 Gebühren
§ 21 Vorschuss
ABSCHNITT 6 Schluss- und Übergangsvorschriften
§ 22 Ergänzende Vorschriften
§ 23 Gegenseitige Hilfeleistung
§ 24 Anhängige Verfahren
§ 25 In-Kraft-Treten
Änderungsinformation
vom
9.
Dezember
1965
SHR BW
Anhang 692
S. 1
geändert durch Beschluß der Zentralen Spruchstelle für Fürsorgestreitigkeiten vom
1.
Juli
1978
1
1
Weitergeltung ausschließlich in Baden-Württemberg nach Ablauf der übrigen Schiedsvereinbarung.