Entscheidung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg über die Erstreckung der Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg auf weitere Beschäftigungen