Entscheidung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg
Entscheidung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg
Vorspann
I.
II.
Änderungsinformation
vom
12.
Mai
2006
( Die
Justiz
S. 268
)