Erste Verordnung über die Erstattung von pauschalierten Aufwendungen bei Ausführung der Ausbildungsvermittlung (Ausbildungsvermittlungs-Erstattungs-Verordnung)
Erste Verordnung über die Erstattung von pauschalierten Aufwendungen bei Ausführung der Ausbildungsvermittlung
Vorspann
§ 1 Pauschalierung
§ 2 Berechnungsgrundlage
§ 3 Fälligkeit des Erstattungsbetrages
§ 4 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
20.
Dezember
2006
BGBl.
I
S. 3322