1
Artikel 1 der Verordnung der Landesregierung über die Anerkennung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45 b Abs. 3 und § 45 c Abs. 6 Satz 4 SGB XI sowie über die Förderung ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe nach § 45 d Abs. 3 SGB XI, zur Änderung der Schiedsstellenverordnung - SGB XI und zur Änderung der Schiedsstellenverordnung - SGB XII. Gemäß Artikel 4 Absatz 1 dieser Verordnung ist die Betreuungsangebote-Verordnung am 22. März 2011 in Kraft getreten.