Verordnung der Landesregierung über die Anerkennung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45 b Abs. 3 und § 45 c Abs. 6 Satz 4 SGB XI sowie über die Förderung ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe nach § 45 d Abs. 3 SGB XI (Betreuungsangebote-Verordnung)

Verordnung der Landesregierung über die Anerkennung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45 b Abs. 3 und § 45 c Abs. 6 Satz 4 SGB XI sowie über die Förderung ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe nach § 45 d Abs. 3 SGB XI
2. Abschnitt Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten


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