Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Zuständigkeiten nach dem Pflegezeitgesetz und über die Gebühr für die Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung
Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Zuständigkeiten nach dem Pflegezeitgesetz und über die Gebühr für die Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung
Vorspann
§ 1 Bestimmung der zuständigen Stelle
§ 2 Gebührenpflichtiger Tatbestand und Gebührenfestsetzung
§ 3 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
15.
Dezember
2008
GBl. 2009
S. 2
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Arbeitsrecht, Sozialversicherung, soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht/Sozialversicherung/Einzelne Sozialversicherungszweige/Pflegeversicherung