Gesetz über die Statistik von Einrichtungen und Diensten zur Pflege und Betreuung von alten, kranken und behinderten Menschen (Pflege- und Betreuungsstatistikgesetz - PflegeStatG)
Gesetz über die Statistik von Einrichtungen und Diensten zur Pflege und Betreuung von alten, kranken und behinderten Menschen
§ 1 Zweck und Umfang der Erhebungen, Erhebungseinheiten
§ 2 Erhebungsmerkmale
§ 3 Hilfsmerkmale
§ 4 Periodizität und Berichtszeitraum
§ 5 Melde- und Auskunftspflicht
§ 6 Übermittlung und Veröffentlichung
§ 7 Übergangsvorschrift
§ 8 Inkrafttreten
Anlage
Änderungsinformation
vom
18.
März
1993
GBl.
S. 181
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Besondere Verwaltungszweige/Sozialhilfe, Wohlfahrtswesen und Ausbildungsförderung/Wohlfahrtswesen