Verordnung der Landesregierung über die örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Dienststellen der Kriegsopferversorgung für die Durchführung der Versorgung wegen Impfschäden
Verordnung der Landesregierung über die örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Dienststellen der Kriegsopferversorgung für die Durchführung der Versorgung wegen Impfschäden
Vorspann
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
Änderungsinformation
vom
7.
November
1972
GBl.
S. 617
geändert durch Gesetz vom
1.
Juli
2004
GBl.
S. 469
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Besondere Verwaltungszweige/Gesundheitswesen/Gesundheitsschutz/Impfwesen und Röntgenreihenuntersuchungen