Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie)

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung
1. Abschnitt: Allgemeines
2. Abschnitt: Bedarfsplanung und Feststellung der Planungsbereiche
7. Abschnitt: Maßstäbe für qualitätsbezogene Sonderbedarfsfeststellungen
10. Abschnitt: Grundlagen, Maßstäbe und Verfahren für die Berücksichtigung der medizinischen Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V tätigen Ärzte oder in Versorgungseinrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V beschäftigten Ärzte bei der Bedarfsplanung sowie Planungsentscheidungen bei Überversorgung und Unterversorgung und im Genehmigungsverfahren der Zulassungsausschüsse
11. Abschnitt: Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen


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