Gesetz über die Wiederaufnahme der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung durch die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege - alte Fassung -
Gesetz über die Wiederaufnahme der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung durch die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege - alte Fassung -
§ 1
§ 2 (Berlin-Klausel)
§ 3
Änderungsinformation
vom
9.
Juli
1954
BGBl.
I
S. 179
aufgehoben durch Gesetz vom
19.
April
2006
BGBl.
I
S. 894