Gesetz über die Wiederaufnahme der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung durch die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
Gesetz über die Wiederaufnahme der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung durch die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
§ 1
§ 2 (Berlin-Klausel)
§ 3
Änderungsinformation
vom
9.
Juli
1954
BGBl.
I
S. 179