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Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen.
Gemäß Artikel 10 dieses Gesetzes ist das Gesetz über den Ausgleich von Aufwendungen für das Altersübergangsgeld am 1. Januar 1993 in Kraft getreten.