Gemeinsame Prüfungsordnung der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen für die Durchführung der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft (Teilbereich städtische Hauswirtschaft)
Gemeinsame Prüfungsordnung der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen für die Durchführung der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft (Teilbereich städtische Hauswirtschaft)
Vorspann
I. ABSCHNITT Prüfungsausschüsse
§ 1 Errichtung von Prüfungsausschüssen
§ 2 Zusammensetzung und Berufung
§ 3 Befangenheit
§ 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
§ 5 Geschäftsführung
§ 6 Verschwiegenheit
II. ABSCHNITT Vorbereitung der Prüfung
§ 7 Prüfungstermine
§ 8 Anmeldung zur Prüfung
§ 9 Örtliche Zuständigkeit
§ 10 Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung
§ 11 Entscheidung über die Zulassung
III. ABSCHNITT Durchführung der Prüfung
§ 12 Gliederung und Inhalt der Prüfung
§ 13 Prüfungsanforderungen im praktischen Teil
§ 14 Prüfungsanforderungen in den übrigen Prüfungsteilen
§ 15 Prüfungsaufgaben
§ 16 Prüfung Behinderter
§ 17 Ausschluss der Öffentlichkeit
§ 18 Leitung und Aufsicht
§ 19 Ausweispflicht und Belehrung
§ 20 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
§ 21 Rücktritt, Nichtteilnahme
IV. ABSCHNITT Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
§ 22 Bewertung
§ 23 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
§ 24 Prüfungszeugnis und Meisterbrief
§ 25 Wiederholungsprüfung
V. ABSCHNITT Schlussbestimmungen
§ 26 Prüfungsunterlagen
§ 27 Inkrafttreten, Genehmigung
Anlage
Änderungsinformation
vom
20.
Juni
2000
GABl.
S. 168