Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (PrüfO-FAB)
Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen
PrüfO-FAB
Vorspann
I. ABSCHNITT Prüfungsausschüsse
§ 1 Errichtung von Prüfungsausschüssen
§ 2 Zusammensetzung und Berufung
§ 3 Ausgeschlossene Personen und Besorgnis der Befangenheit
§ 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
§ 5 Geschäftsführung
§ 6 Verschwiegenheit
II. ABSCHNITT Vorbereitung der Prüfung
§ 7 Prüfungstermine
§ 8 Zulassung zur Prüfung
§ 9 Örtliche Zuständigkeit
§ 10 Anmeldung zur Prüfung
§ 11 Entscheidung über die Zulassung
III. ABSCHNITT Durchführung der Prüfung
§ 12 Inhalt und Gliederung der Prüfung
§ 13 Prüfungsaufgaben
§ 14 Prüfung behinderter Menschen
§ 15 Ausschluss der Öffentlichkeit
§ 16 Leitung und Aufsicht
§ 17 Ausweispflicht und Belehrung
§ 18 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
§ 19 Rücktritt, Nichtteilnahme
IV. ABSCHNITT Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
§ 20 Bewertung der Prüfungsleistung
§ 21 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
§ 22 Prüfungszeugnis
§ 23 Nichtbestandene Prüfung und Wiederholungsprüfung
V. ABSCHNITT Schlussbestimmungen
§ 24 Rechtsbehelfe
§ 25 Prüfungsunterlagen
§ 26 Inkrafttreten, Genehmigung
Änderungsinformation
vom
25.
Mai
2005
GBl.
S. 447
geändert durch Verordnung vom
18.
Juni
2010
GBl.
S. 524
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Arbeitsrecht, Sozialversicherung, soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht/Arbeitsrecht und Arbeitsschutz/Berufsbildung/Anerkannte Ausbildungsberufe