Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im anerkannten Ausbildungsberuf zur „Hauswirtschafterin“/zum „Hauswirtschafter“ als Beruf der Hauswirtschaft
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im anerkannten Ausbildungsberuf zur „Hauswirtschafterin“/zum „Hauswirtschafter“ als Beruf der Hauswirtschaft
1. ABSCHNITT Prüfungsausschüsse
§ 1 Errichtung
§ 2 Zusammensetzung und Berufung
§ 3 Ausgeschlossene Personen und Besorgnis der Befangenheit
§ 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
§ 5 Geschäftsführung
§ 6 Verschwiegenheit
II. ABSCHNITT Vorbereitung der Prüfung
§ 7 Prüfungstermine
§ 8 Zulassungsvoraussetzungen
§ 9 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen
§ 10 Anmeldung zur Prüfung
§ 11 Entscheidung über die Zulassung
III. ABSCHNITT Durchführung der Prüfung
§ 12 Prüfungsgegenstand
§ 13 Gliederung der Prüfung
§ 14 Prüfung Behinderter
§ 15 Prüfungsaufgaben
§ 16 Nichtöffentlichkeit
§ 17 Leitung und Aufsicht
§ 18 Ausweispflicht und Belehrung
§ 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
§ 20 Rücktritt, Nichtteilnahme
IV. ABSCHNITT Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
§ 21 Bewertung
§ 22 Feststellung des Prüfungsergebnisses
§ 23 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
V. ABSCHNITT Wiederholungsprüfung
§ 24 Wiederholungsprüfung
VI. ABSCHNITT Schlussbestimmungen
§ 25 Prüfungsunterlagen
§ 26 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Änderungsinformation
vom
15.
Mai
2001
GABl.
S. 748