Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG - alte Fassung -

Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG - alte Fassung -
KAPITEL I Definitionen
KAPITEL II Anwendungsbereich
KAPITEL III Anerkennungsregelung, wenn der Aufnahmestaat ein Diplom im Sinne dieser Richtlinie oder der Richtlinie 89/48/EWG fordert
KAPITEL IV Anerkennungsregelung, wenn der Aufnahmestaat ein Diplom fordert und der aus einem anderen Mitgliedstaat stammende Antragsteller ein Prüfungszeugnis oder einen entsprechenden Ausbildungsnachweis besitzt
KAPITEL V Anerkennungsregelung, wenn der Aufnahmestaat ein Prüfungszeugnis fordert
KAPITEL VI Sonderregelung für die Anerkennung sonstiger Qualifikationen
KAPITEL VII Sonstige Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit, des freien Dienstleistungsverkehrs und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer
KAPITEL VIII Koordinierungsverfahren
KAPITEL IX Verfahren zur Abweichung von der Wahl zwischen Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung
KAPITEL X Verfahren zur Änderung der Anhänge C und D
KAPITEL XI Sonstige Bestimmungen