Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigtenschutzgesetz)
Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
§ 1 Ziel, Anwendungsbereich
§ 2 Schutz vor sexueller Belästigung
§ 3 Beschwerderecht der Beschäftigten
§ 4 Maßnahmen des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten, Leistungsverweigerungsrecht
§ 5 Fortbildung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
§ 6 Sonderregelungen für Soldaten
§ 7 Bekanntgabe des Gesetzes
Änderungsinformation
vom
24.
Juni
1994
BGBl.
I
S. 1406
1
1
Art. 10 des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes vom 24. 6. 1994 (BGBl. I
S. 1406
).
Gemäß Art. 13 dieses Gesetzes trat das Gesetz am 1. 9. 1994 in Kraft.