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Artikel 1 der Verordnung der Landesregierung zur Neuordnung der technischen Überwachung und zur Aufhebung arbeitsschutzrechtlicher Zuständigkeitsvorschriften. Gemäß Artikel 4 dieser Verordnung ist die Verordnung der Landesregierung über zugelassene Überwachungsstellen am 9. Februar 2005 in Kraft getreten.