Gesetz über technische Arbeitsmittel - alte Fassung -
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Inverkehrbringen und Ausstellen von technischen Arbeitsmitteln
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen
Vierter Abschnitt Schlussvorschriften