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Amtliche Fußnote: Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote (ABl. EG Nr. L 164 S. 15), soweit sie das Inverkehrbringen von Sportbooten betrifft. Soweit diese Richtlinie die Inbetriebnahme von Sportbooten auf dem Wasser betrifft, wird sie durch verkehrsrechtliche Vorschriften des Bundes und, soweit erforderlich, der Länder umgesetzt.