Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS)

Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
WOS
Erster Teil Wahl der Bordvertretung
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der Bordvertretung
Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)
Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (Mehrheitswahl)
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung (Mehrheitswahl)
Vierter Abschnitt Verkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes
Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften


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