Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (a.F.) alte Fassung
Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (a.F.) alte Fassung
Vorspann
Erster Teil Wahl des Betriebsrats
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Wahlvorstand
§ 2 Wählerliste
§ 3 Wahlausschreiben
§ 4 Einspruch gegen die Wählerliste
§ 5 Verteilung der Sitze auf die Gruppen
Zweiter Abschnitt Wahl mehrerer Betriebsratsmitglieder oder Gruppenvertreter
Erster Unterabschnitt Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
§ 6 Vorschlagslisten
§ 7 Prüfung der Vorschlagslisten
§ 8 Ungültige Vorschlagslisten
§ 9 Nachfrist für Vorschlagslisten
§ 10 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten
§ 11 Stimmabgabe
§ 12 Wahlvorgang
§ 13 Öffentliche Stimmauszählung
§ 14 Verfahren bei der Stimmauszählung
§ 15 Verteilung der Sitze bei Gruppenwahl
§ 16 Verteilung der Sitze bei gemeinsamer Wahl
§ 17 Wahlniederschrift
§ 18 Benachrichtigung der Gewählten
§ 19 Bekanntmachung der Gewählten
§ 20 Aufbewahrung der Wahlakten
Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste
§ 21 Stimmabgabe
§ 22 Stimmauszählung
§ 23 Ermittlung der Gewählten
§ 24 Wahlniederschrift, Bekanntmachung
Dritter Abschnitt Wahl nur eines Mitglieds des Betriebsrats oder nur eines Gruppenvertreters
§ 25 Verfahren
Vierter Abschnitt Schriftliche Stimmabgabe
§ 26 Voraussetzungen
§ 27 Stimmabgabe
§ 28 Verfahren bei der Stimmabgabe
Fünfter Abschnitt Wahlvorschläge der Gewerkschaften
§ 29 Voraussetzungen, Verfahren
Zweiter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 30 Wahlvorstand, Wahlvorbereitung
§ 31 Durchführung der Wahl
Dritter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 32 Berechnung der Fristen
§ 33 Bereich der Seeschiffahrt
§ 34 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
16.
Januar
1972
BGBl.
I
S. 49
geändert durch Verordnungen vom
20.
Juli
1988
BGBl.
I
S. 1072
vom
28.
September
1989
BGBl.
I
S. 1793
vom
16.
Januar
1995
BGBl.
I
S. 43