Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO)
Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
WO
Vorspann
Erster Teil Wahl des Betriebsrats
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Wahlvorstand
§ 2 Wählerliste
§ 3 Wahlausschreiben
§ 4 Einspruch gegen die Wählerliste
§ 5 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
Zweiter Abschnitt Wahl von mehr als drei Betriebsratsmitgliedern
Erster Unterabschnitt Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
§ 6 Vorschlagslisten
§ 7 Prüfung der Vorschlagslisten
§ 8 Ungültige Vorschlagslisten
§ 9 Nachfrist für Vorschlagslisten
§ 10 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten
§ 11 Stimmabgabe
§ 12 Wahlvorgang
§ 13 Öffentliche Stimmauszählung
§ 14 Verfahren bei der Stimmauszählung
§ 15 Verteilung der Betriebsratsitze auf die Vorschlagslisten
§ 16 Wahlniederschrift
§ 17 Benachrichtigung der Gewählten
§ 18 Bekanntmachung der Gewählten
§ 19 Aufbewahrung der Wahlakten
Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste
§ 20 Stimmabgabe
§ 21 Stimmauszählung
§ 22 Ermittlung der Gewählten
§ 23 Wahlniederschrift, Bekanntmachung
Dritter Abschnitt Schriftliche Stimmabgabe
§ 24 Voraussetzungen
§ 25 Stimmabgabe
§ 26 Verfahren bei der Stimmabgabe
Vierter Abschnitt Wahlvorschläge der Gewerkschaften
§ 27 Voraussetzungen, Verfahren
Zweiter Teil Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren
Erster Abschnitt Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren
Erster Unterabschnitt Wahl des Wahlvorstands
§ 28 Einladung zur Wahlversammlung
§ 29 Wahl des Wahlvorstands
Zweiter Unterabschnitt Wahl des Betriebsrats
§ 30 Wahlvorstand, Wählerliste
§ 31 Wahlausschreiben
§ 32 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
§ 33 Wahlvorschläge
§ 34 Wahlverfahren
§ 35 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
Zweiter Abschnitt Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren
§ 36 Wahlvorstand, Wahlverfahren
Dritter Abschnitt Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 Wahlberechtigten
§ 37 Wahlverfahren
Dritter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 38 Wahlvorstand, Wahlvorbereitung
§ 39 Durchführung der Wahl
§ 40 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren
Vierter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 41 Berechnung der Fristen
§ 42 Bereich der Seeschifffahrt
§ 43 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
11.
Dezember
2001
BGBl.
I
S. 3494
geändert durch Verordnung vom
23.
Juni
2004
BGBl.
I
S. 1393