Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes (Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz - WOSprAuG)
Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes
WOSprAuG
Vorspann
Erster Teil Wahl des Sprecherausschusses
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Wahlvorstand
§ 2 Wählerliste
§ 3 Wahlausschreiben
§ 4 Einspruch gegen die Wählerliste
Zweiter Abschnitt Wahl mehrerer Mitglieder des Sprecherausschusses
Erster Unterabschnitt Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
§ 5 Vorschlagslisten
§ 6 Prüfung der Vorschlagslisten
§ 7 Ungültige Vorschlagslisten
§ 8 Nachfrist für Vorschlagslisten
§ 9 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten
§ 10 Stimmabgabe
§ 11 Wahlvorgang
§ 12 Öffentliche Stimmauszählung
§ 13 Verteilung der Sitze
§ 14 Wahlniederschrift
§ 15 Benachrichtigung der Gewählten
§ 16 Bekanntmachung des Wahlergebnisses und der Gewählten
§ 17 Aufbewahrung der Wahlakten
Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste
§ 18 Stimmabgabe
§ 19 Stimmauszählung
§ 20 Ermittlung der Gewählten
§ 21 Wahlniederschrift, Bekanntmachung
Dritter Abschnitt Wahl nur eines Mitglieds des Sprecherausschusses
§ 22 Verfahren
Vierter Abschnitt Schriftliche Stimmabgabe
§ 23 Voraussetzungen
§ 24 Stimmabgabe
§ 25 Verfahren bei der Stimmabgabe
Fünfter Abschnitt Abstimmung über die Wahl eines Sprecherausschusses
Erster Unterabschnitt Vorbereitung der Abstimmung
§ 26 Art der Abstimmung
Zweiter Unterabschnitt Abstimmung in einer Versammlung
§ 27 Einladung und Abstimmungsausschreiben
§ 28 Stimmabgabe
§ 29 Abstimmungsvorgang
§ 30 Schriftliche Stimmabgabe bei Verhinderung
§ 31 Öffentliche Stimmauszählung
§ 32 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses
Dritter Unterabschnitt Schriftliche Abstimmung
§ 33 Verfahren bei schriftlicher Abstimmung
Zweiter Teil Besondere Vorschriften für den Unternehmenssprecherausschuß
§ 34 Wahl des Unternehmenssprecherausschusses
§ 35 Voraussetzungen für die Wahl des Unternehmenswahlvorstands
§ 36 Abstimmung über die Wahl eines Unternehmenssprecherausschusses
§ 37 Wechsel von Sprecherausschüssen zum Unternehmenssprecherausschuß
§ 38 Wechsel vom Unternehmenssprecherausschuß zu Sprecherausschüssen
Dritter Teil Besondere Vorschriften für die Seeschiffahrt
§ 39 Teilnahme der Kapitäne an der Wahl
Vierter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 40 Berechnung der Fristen
§ 41
§ 42 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
28.
September
1989
BGBl.
I
S. 1798