Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Nasskonservierung von Rundholz - alte Fassung -
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Nasskonservierung von Rundholz - alte Fassung -
1 Die Hauptziele der Nasskonservierung sind:
2 Technik der Nasskonservierung
3 Rechtliche Grundlagen
4 Genehmigungspraxis
5 Maßnahmen
Änderungsinformation
vom
30.
Juli
2003
GABl.
S. 489
automatisch außer Kraft getreten gemäß Vorschriftenanordnung vom
23.
November
2004
GABl.
2005
S. 194