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Artikel 1 der Verordnung der Landesregierung über Vor-Ort-Zuständigkeiten im Bereich Forsten und Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zur Änderung von forstrechtlichen Zuständigkeiten und anderer Vorschriften. Gemäß Artikel 7 dieser Verordnung ist Vor-Ort-Zuständigkeitsverordnung Forst am 14. Juli 2010 in Kraft getreten.