Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage Landwirtschaft)
Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten
Vorspann
1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage
2 Zuwendungsempfänger
3 Zuwendungsvoraussetzungen zur Projektförderung
4 Form und Höhe der Zuwendung
5 Verfahren
6 Kontrolle
7 Aufhebung, Erstattung, Sanktionen
8 Ausschluss der Förderung wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der Richtlinien 96/22/EG und 96/23/EG
9 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
11.
September
2000
GABl.
S. 360
geändert durch Richtlinie vom
3.
September
2001
GABl.
S. 1006
aufgehoben durch Richtlinie vom
7.
Oktober
2004
GABl.
S. 788
1
1
Gemäß der Richtlinie vom 7. Oktober 2004 (GABl.
S. 788
) gilt die Vorschrift über den 31. Dezember 2003 hinaus für die im Rahmen des Gemeinsamen Antrages 2000 bis 2003 gestellten Anträge.