Anordnung der Landesregierung über Sitz und Bezirk der Chemischen Landesuntersuchungsanstalten, soweit sie Aufgaben auf Grund der Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Weinrechts und zur Zulassung der Herstellung von Tresterwein (Haustrunk) wahrnehmen