Verordnung der Landesregierung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane (Kormoranverordnung - KorVO)
Verordnung der Landesregierung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane
KorVO
Vorspann
§ 1 Ausnahme vom Tötungsverbot für Kormorane
§ 2 Örtliche und zeitliche Vorgaben
§ 3 Abschussberechtigte, Inbesitznahme, Vermarktungsverbot
§ 4 Beachtung der Bestimmungen des Artenschutzes und der Jagd, Berichtspflicht
§ 5 Beschränkung des Abschusses, Entzug der Abschussbefugnis, Zulassung weiterer Ausnahmen und Befreiungen
§ 6 Beobachtung der Bestandsentwicklung
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsinformation
vom
20.
Juli
2010
GBl.
S. 527
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Wirtschaftsrecht/Forstwesen, Naturschutz, Jagd, Fischerei/Naturschutz/Naturschutzbestimmungen