Tierschutzgesetz

Tierschutzgesetz
ERSTER ABSCHNITT Grundsatz
SECHSTER ABSCHNITT Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung
SIEBENTER ABSCHNITT Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
NEUNTER ABSCHNITT Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot


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