Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Förderung der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und von Erzeugungspraktiken, die der Marktentlastung dienen - alte Fassung - (Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich - MEKA II)
Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Förderung der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und von Erzeugungspraktiken, die der Marktentlastung dienen - alte Fassung -
MEKA II
Vorspann
1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage
2 Zuwendungsempfänger
3 Zuwendungsfähige Maßnahmen
A Umweltbewusstes Betriebsmanagement
A 1 Regelmäßige Bodenanalysen als Basis für die Grundnährstoff- und Stickstoffdüngung
Ausgleichsleistung:
Text der VWV
A 2 Umweltfreundliche Wirtschaftsdüngerausbringung
Ausgleichsleistung:
A 3 Förderung von Nützlingen durch Prognoseverfahren und nützlingsschonende Pflanzenschutzmittel im Obstbau
A 4 Einsatz von Kontroll- und Überwachungsmethoden zur Feststellung des Infektionsdruckes von Pilzkrankheiten im Weinbau und Hopfenbau
A 5 Dokumentation umweltrelevanter Bewirtschaftungsmaßnahmen
A 6 Einhaltung einer 4-gliedrigen Fruchtfolge auf Ackerflächen
B Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft
B 1 Einführung oder Beibehaltung einer extensiven Grünlandnutzung im gesamten Unternehmen
B 2 Einhaltung eines Viehbesatzes von 0,5 bis 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche
B 3 Extensive Bewirtschaftung von steilem Grünland
B 4 Honorierung der Vielfalt von Pflanzenarten auf Grünland
B 5 Extensive Formen der Grünlandnutzung auf ökologisch wertvollen Flächen ohne unmittelbaren gesetzlichen Schutz aus Gründen der Biotop-, Arten- und Landschaftserhaltung
B 5.1 Schnittzeitpunkt frühestens Anfang Juli
B 5.2 Schnitt mit Messerbalken
B 5.3 Sonstige Auflagen (z. B. Streugewinnung, Festmistausbringung)
C Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen
C 1 Erhaltung von Streuobstbeständen
C 2 Erhaltung abgegrenzter Weinbausteillagen
C 3 Erhaltung gefährdeter regionaltypischer Nutztierrassen
D Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel
D 1 Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel im gesamten Unternehmen
D 2 Ökologischer Landbau
D 3 Nachweis der Kontrolle durch eine anerkannte Kontrollstelle
E Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung
E 1 Verzicht auf Wachstumsregulatoren
E 2 Verringerung der bedarfsgerechten Stickstoffdüngung auf Ackerflächen um 20 %
E 3 Begrünungsmaßnahmen im Ackerbau, Gartenbau und bei Dauerkulturen
E 4 Mulchsaat
E 5 Verzicht auf Herbizide im Ackerbau, Gartenbau und bei Dauerkulturen
E 5.1 Gartenbau und Dauerkulturen (ganzflächiger Verzicht)
E 5.2 Ackerbau (ganzflächiger Verzicht)
E 5.3 Ackerbau, Gartenbau und Dauerkulturen („Bandbehandlung“)
E 5.4 Dauerkulturen („Punktbehandlung“)
E 6 Erweiterung des Drillreihenabstandes bei Getreidekulturen auf mindestens 17 cm
F Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Verfahren
F 1 Ackerbau
F 2 Gartenbau
F 2.1 Gartenbau – Freilandflächen
F 2.2 Gartenbau – im Gewächshaus
F 3 Obstbau
F 4 Weinbau
G Erhaltung besonders geschützter Lebensräume
G 1 Extensive Nutzungsformen wertvoller Lebensräume
G 2 Zusätzliche lebensraumadäquate Bewirtschaftungsauflagen
G 2.1 Erhaltung und Pflege von Landschaftselementen (z. B. Hecken)
G 2.2 Schnittzeitpunkt frühestens Anfang Juli
G 2.3 Schnitt mit Messerbalken
G 2.4 Sonstige Auflagen (z. B. Streugewinnung, Festmistausbringung)
4 Zuwendungsvoraussetzungen zur Projektförderung
5 Ergänzende Zuwendungsbestimmungen
6 Form und Höhe der Zuwendung
7 Verfahren
8 Kontrollen
9 Aufhebung, Erstattung, Sanktionen
10 Inkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Änderungsinformation
vom
12.
September
2000
GABl. 2001
S. 492
aufgehoben durch Richtlinie vom
19.
Juni
2008
GABl.
S. 211