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Gesetz über den Versicherungsvertrag - alte Fassung - Erster Abschnitt Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige Erster Titel Allgemeine Vorschriften Zweiter Titel Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung Vierter Titel Versicherungsvermittler, Versicherungsberater Erster Untertitel Mitteilungs- und Beratungspflichten Zweiter Untertitel Vertretungsmacht des Versicherungsvertreters Fünfter Titel Fernabsatzverträge Zweiter Abschnitt Schadensversicherung Erster Titel Vorschriften für die gesamte Schadensversicherung II. Veräußerung der versicherten Sache III. Versicherung für fremde Rechnung Zweiter Titel Feuerversicherung Dritter Titel Hagelversicherung Vierter Titel Tierversicherung Fünfter Titel Transportversicherung Sechster Titel Haftpflichtversicherung I. Allgemeine Vorschriften II. Besondere Vorschriften für die Pflichtversicherung Siebenter Titel Rechtsschutzversicherung Dritter Abschnitt Lebens- und Krankenversicherung Erster Titel Lebensversicherung Zweiter Titel Krankenversicherung Vierter Abschnitt Unfallversicherung Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
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Änderungsinformation |
in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7632-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Gesetze vom vom vom vom vom vom vom vom aufgehoben durch Gesetz vom
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