Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)

Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
KAPITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND DEFINITIONEN
KAPITEL II ZULASSUNG DES OGAW
KAPITEL III VERPFLICHTUNGEN BETREFFEND DIE VERWALTUNGSGESELLSCHAFTEN
ABSCHNITT 1 Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit
ABSCHNITT 2 Beziehungen zu Drittländern
ABSCHNITT 3 Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit
ABSCHNITT 4 Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr
KAPITEL IV VERPFLICHTUNGEN BETREFFEND DIE VERWAHRSTELLE
KAPITEL V VERPFLICHTUNGEN BETREFFEND DIE INVESTMENTGESELLSCHAFTEN
ABSCHNITT 1 Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit
ABSCHNITT 2 Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit
ABSCHNITT 3 Verpflichtungen betreffend die Verwahrstelle
KAPITEL VI VERSCHMELZUNGEN VON OGAW
ABSCHNITT 1 Grundsatz, Genehmigung und Zustimmung
ABSCHNITT 2 Kontrolle durch Dritte, Information der Anteilinhaber und sonstige Rechte der Anteilinhaber
ABSCHNITT 3 Kosten und Wirksamwerden
KAPITEL VIII MASTER-FEEDER-STRUKTUREN
ABSCHNITT 1 Geltungsbereich und Genehmigung
ABSCHNITT 2 Gemeinsame Bestimmungen für Feeder-OGAW und Master-OGAW
ABSCHNITT 3 Verwahrstellen und Wirtschaftsprüfer
ABSCHNITT 4 Verpflichtende Informationen und Marketing-Mitteilungen des Feeder-OGAW
ABSCHNITT 5 Umwandlung bestehender OGAW in Feeder-OGAW und Änderung des Master-OGAW
ABSCHNITT 6 Verpflichtungen und zuständige Behörden
KAPITEL IX VERPFLICHTUNGEN BETREFFEND DIE INFORMATION DER ANLEGER
ABSCHNITT 1 Veröffentlichung des Prospekts und der periodischen Berichte
ABSCHNITT 2 Veröffentlichung sonstiger Informationen
ABSCHNITT 3 Wesentliche Informationen für den Anleger
KAPITEL XI SONDERVORSCHRIFTEN FÜR OGAW, DIE IHRE ANTEILE IN ANDEREN MITGLIEDSTAATEN ALS DEM MITGLIEDSTAAT VERTREIBEN, IN DEM SIE NIEDERGELASSEN SIND
KAPITEL XIV AUSNAHME-, ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
ABSCHNITT 1 Ausnahmebestimmungen
ABSCHNITT 2 Übergangs- und Schlussbestimmungen


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