Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren - alte Fassung - (OGAW a.F.)

Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren - alte Fassung -
OGAW a.F.
ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich
ABSCHNITT II Zulassung des OGAW
ABSCHNITT III Verpflichtungen betreffend die Verwaltungsgesellschaften
Titel A Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit
Titel B Beziehungen zu Drittländern
Titel C Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit
Titel D Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr
ABSCHNITT III a Verpflichtungen betreffend die Verwahrstelle
ABSCHNITT IV Verpflichtungen betreffend die Investmentgesellschaften
Titel A Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit
Titel B Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit
ABSCHNITT IV a Verpflichtungen betreffend die Verwahrstelle
ABSCHNITT VI Verpflichtungen betreffend die Information der Anteilinhaber
A. Veröffentlichung des Prospekts und der periodischen Berichte
B. Veröffentlichung sonstiger Informationen
ABSCHNITT VIII Sondervorschriften für OGAW, die ihre Anteile in anderen Mitgliedstaaten als dem Mitgliedstaat vertreiben, in dem sie ansässig sind
ABSCHNITT IX Vorschriften betreffend die für Zulassung und Aufsicht zuständigen Stellen
ABSCHNITT X Europäischer Wertpapierausschuss
ABSCHNITT XI Übergangs-, Ausnahme- und Schlußbestimmungen


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