Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
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§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Allgemeine Identifizierungspflichten für Institute
§ 3 Identifizierungspflicht für andere Unternehmen und Personen
§ 4 Identifizierung beim Abschluß von Lebensversicherungsverträgen
§ 5 Anpassung von Schwellenbeträgen
§ 6 Identifizierung in Verdachtsfällen
§ 7 Absehen von Identifizierung
§ 8 Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
§ 9 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 10 Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen
§ 11 Anzeige von Verdachtsfällen durch Institute
§ 12 Freistellung von der Verantwortlichkeit
§ 13 Anzeige von Verdachtsfällen durch die zuständige Behörde
§ 14 Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 15 Zweigstellen und Unternehmen im Ausland
§ 16 Zuständige Behörde
§ 17 Bußgeldvorschriften
Änderungsinformation
vom
25.
Oktober
1993
BGBl
I
S. 1770
geändert durch Gesetze vom
22.
Oktober
1997
BGBl.
I
S. 2567
vom
17.
Dezember
1997
BGBl.
I
S. 3108
vom
4.
Mai
1998
BGBl.
I
S. 845