Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)

Gesetz über das Kreditwesen
KWG
Zweiter Abschnitt Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomerate, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen
4. Werbung und Hinweispflichten der Institute
Dritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten


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