Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)

Wassergesetz für Baden-Württemberg
WG
DRITTER TEIL Benutzung der Gewässer, Umsetzung von Recht der Europäischen Gemeinschaft und von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Heilquellenschutz, Wasserversorgung, Wasserbecken, Talsperren und Abwasserbeseitigung
2. ABSCHNITT Besondere Bestimmungen für die Benutzung oberirdischer Gewässer
Dritter Unterabschnitt Aufstauen und Absenken
Vierter Unterabschnitt Mindestwasserführung, Wasserkraftnutzung
3. ABSCHNITT Besondere Bestimmungen für die Benutzung des Grundwassers
VIERTER TEIL Unterhaltung, Ausbau und naturnahe Entwicklung von oberirdischen Gewässern, Gewässerrandstreifen, Dämme
4. ABSCHNITT Gemeinsame Vorschrift für oberirdische Gewässer und Dämme
FÜNFTER TEIL Sicherung des Wasserabflusses
1. ABSCHNITT Anlagen in, über und an oberirdischen Gewässern
3. ABSCHNITT Wild abfließendes Wasser
ACHTER TEIL Entschädigung


Hinweis: Die jüngst erst erschienene Änderung zu dieser Vorschrift ist im nachfolgenden Text redaktionell noch nicht berücksichtigt. Sie können die Änderung direkt im Verkündungsblatt GBl. 2010 S. 565 nachlesen.
 Änderungsinformation