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Wassergesetz für Baden-Württemberg WG ERSTER TEIL 1. Abschnitt Einleitende Bestimmungen, Gewässereinteilung 2. Abschnitt Grundsätze, Bewirtschaftung, Flussgebietseinheiten ZWEITER TEIL Eigentumsverhältnisse der Gewässer DRITTER TEIL Benutzung der Gewässer, Umsetzung von Recht der Europäischen Gemeinschaft und von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Heilquellenschutz, Wasserversorgung, Wasserbecken, Talsperren und Abwasserbeseitigung 1. ABSCHNITT Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung der Gewässer 2. ABSCHNITT Besondere Bestimmungen für die Benutzung oberirdischer Gewässer Erster Unterabschnitt Erlaubnis- und bewilligungsfreier Gebrauch Zweiter Unterabschnitt Schifffahrt Dritter Unterabschnitt Aufstauen und Absenken Vierter Unterabschnitt Mindestwasserführung, Wasserkraftnutzung 3. ABSCHNITT Besondere Bestimmungen für die Benutzung des Grundwassers 4. ABSCHNITT Heilquellenschutz 5. ABSCHNITT Wasserversorgung, Wasserbecken, Talsperren und andere Absperrbauwerke von Wasserbecken 6. ABSCHNITT Abwasserbeseitigung VIERTER TEIL Unterhaltung, Ausbau und naturnahe Entwicklung von oberirdischen Gewässern, Gewässerrandstreifen, Dämme 1. ABSCHNITT Unterhaltung von oberirdischen Gewässern sowie von Anlagen in, über und an oberirdischen Gewässern 2. ABSCHNITT Ausbau und naturnahe Entwicklung von oberirdischen Gewässern, Gewässerrandstreifen 4. ABSCHNITT Gemeinsame Vorschrift für oberirdische Gewässer und Dämme FÜNFTER TEIL Sicherung des Wasserabflusses 1. ABSCHNITT Anlagen in, über und an oberirdischen Gewässern 2. ABSCHNITT Überschwemmungsgebiete 3. ABSCHNITT Wild abfließendes Wasser SECHSTER TEIL Gewässeraufsicht, Bauüberwachung, Wassergefahr SIEBENTER TEIL Zwangsverpflichtungen ACHTER TEIL Entschädigung NEUNTER TEIL Zuständigkeit und Verfahren 1. ABSCHNITT Zuständigkeit 2.ABSCHNITT Verfahren Erster Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen Zweiter Unterabschnitt Besondere Bestimmungen ZEHNTER TEIL Abwasserabgabe ELFTER TEIL Straf- und Bußgeldbestimmungen ZWÖLFTER TEIL Übergangs- und Schlussbestimmungen
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| Hinweis: Die jüngst erst erschienene Änderung zu dieser Vorschrift ist im nachfolgenden Text redaktionell noch nicht berücksichtigt. Sie können die Änderung direkt im Verkündungsblatt GBl. 2010 S. 565 nachlesen. |
Änderungsinformation |
in der Fassung der Bekanntmachung vom geändert durch Gesetz vom
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