Bergpolizeiverordnung des Umweltministeriums über Tiefbohrungen, die Gewinnung von mineralischen Bodenschätzen durch Bohrungen sowie die Errichtung und den Betrieb von Gasspeichern (Tiefbohr- und Gasspeicher-Bergpolizeiverordnung - TGBPVO)
Bergpolizeiverordnung des Umweltministeriums über Tiefbohrungen, die Gewinnung von mineralischen Bodenschätzen durch Bohrungen sowie die Errichtung und den Betrieb von Gasspeichern
TGBPVO
ERSTER TEIL Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
ZWEITER TEIL Arbeitsschutz und Umweltschutz
§ 3 Beschäftigung von Jugendlichen
§ 4 Gräben und sonstige Bodeneinschnitte
§ 5 Auf- und Abladen, Anschlagen von Lasten
§ 6 Behälter mit gefährlichem Inhalt
§ 7 Arbeiten in Behältern und Rohrleitungen
§ 8 Arbeiten in Bohrlöchern
§ 9 Sprengarbeiten im Bohrloch
§ 10 Sicherheitsabstände
§ 11 Lagerung und Beseitigung von Abfällen
DRITTER TEIL Technische Arbeitsmittel
§ 12 Ferngesteuerte Maschinen
§ 13 Tragmittel, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
VIERTER TEIL Explosionsschutz
§ 14 Verhütung explosionsfähiger Atmosphäre, explosionsgefährdete Bereiche, Schutzmaßnahmen
§ 15 Allgemeine Schutzmaßnahmen für explosionsgefährdete Bereiche
§ 16 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0
§ 17 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1
§ 18 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2
§ 19 Überwachung der Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 20 Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 21 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb der festgelegten explosionsgefährdeten Bereiche
§ 22 Handmeßgeräte zur Überwachung explosionsfähiger Atmosphäre
FÜNFTER TEIL Brandschutz
§ 23 Allgemeine Brandschutzanforderungen, Brandschutzplan
§ 24 Festlegung von brandgefährdeten Bereichen
§ 25 Schutzabstände
§ 26 Anforderungen an brandgefährdete Bereiche
§ 27 Angriffswege zur Brandbekämpfung
§ 28 Feuerlöscheinrichtungen
SECHSTER TEIL Gasschutzwesen
§ 29 Personal und Ausrüstung
§ 30 Geräteraum, Gerätewart
§ 31 Unterweisung und Schulung im Gasschutz, Eignungszeugnis
§ 32 Mitführen von Fluchtgeräten
§ 33 Arbeiten bei Gasgefahr
§ 34 Gasschutzbeauftragter, Überwachung des Gasschutzwesens
§ 35 Gasschutzplan, Gasalarmplan
SIEBENTER TEIL Gerüste
§ 36 Festigkeit und Standsicherheit der Gerüste, Bauartzulassung
§ 37 Kennzeichnung der Gerüste, Belastungsangaben
§ 38 Gerüstbühnen
§ 39 Wetterschutz an Gerüsten
§ 40 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
§ 41 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen des Hebewerkseiles
§ 42 Bedienung des Hebewerkes
§ 43 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Gerüsten
§ 44 Überwachung der Tragwerke von Gerüsten
§ 45 Überwachung der maschinellen Ausrüstung der Gerüste
§ 46 Gerüstbuch
ACHTER TEIL Bohrbetrieb
§ 47 Kennzeichnung der Bohrung
§ 48 Ansatzpunkte von Bohrungen
§ 49 Verrohrung und Zementation
§ 50 Absperreinrichtungen
§ 51 Totpump- und Druckentlastungseinrichtungen
§ 52 Bohrspülung
§ 53 Spülungspumpen
§ 54 Gestänge und Verrohrungsarbeiten
§ 55 Umgang mit Zangen
§ 56 Spillarbeiten
§ 57 Abseilvorrichtungen
§ 58 Zementierarbeiten
§ 59 Testarbeiten
§ 60 Verhalten bei Ausbrüchen
§ 61 Verhalten bei Bohrlocheinbrüchen
§ 62 Überwachung des Bohrlochverlaufs
§ 63 Bohrergebnisse
§ 64 Schutz angebohrter Lagerstätten und Wasserhorizonte
§ 65 Bohrbericht
§ 66 Sicherung stilliegender Bohrungen
NEUNTER TEIL Förderbohrungen
§ 67 Allgemeine Anforderungen
§ 68 Erdöl- und Erdgasförderbohrungen
§ 69 Tiefspeicherbohrungen
§ 70 Kavernenbohrungen
§ 71 Einpreß- und Versenkbohrungen
§ 72 Arbeiten an Förderbohrungen
§ 73 Testen und Freifördern von Erdöl- und Ergasbohrungen
§ 74 Verhalten bei Ausbrüchen und Bohrlocheinbrüchen an Förderbohrungen
§ 75 Überwachung der Förderung und Einleitung
§ 76 Prüfungen vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen und Überprüfungen
§ 77 Förderbuch
§ 78 Sicherung stilliegender Förderbohrungen
ZEHNTER TEIL Kavernen
§ 79 Standsicherheit von Kavernen
§ 80 Aussolen von Kavernen
§ 81 Kaverneninnendruck
§ 82 Überwachung der Hohlraumentwicklung von Kavernen
ELFTER TEIL Rohrleitungen zur Beförderung von Erdöl, Erdgas und anderen Stoffen
§ 83 Allgemeine Anforderungen
§ 84 Leitungsführung, Schutzstreifen
§ 85 Leitungsverlegung
§ 86 Mit Förderbohrungen verbundene Rohrleitungen
§ 87 Zusätzliche Anforderungen an Rohrleitungen für schwefelwasserstoffhaltiges Erdgas
§ 88 Untersuchungen vor Inbetriebnahme
§ 89 Überwachung der Leitungstrasse
§ 90 Wiederkehrende Prüfungen
§ 91 Rohrleitungsbuch
ZWÖLFTER TEIL Überwachung des Förderbetriebes
§ 92 Allgemeine Anforderungen
§ 93 Ständig besetzte Stelle
§ 94 Fernüberwachung
DREIZEHNTER TEIL Bohrlochbild und rißliche Darstellungen
§§ 95
§ 98 Messungen zur Feststellung von Einwirkungen auf die Tagesoberfläche
§§ 99
VIERZEHNTER TEIL Schlußvorschriften
§ 104 Ausnahmen
§ 105 Bekanntgabe der Verordnung
§ 106 Übergangsvorschriften
§ 107 Ordnungswidrigkeiten
§ 108
§ 109 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsinformation
vom
27.
Oktober
1981
GBl.
S. 534
ber. 1982 S. 38
geändert durch Verordnungen vom
19.
Dezember
1986
BGBl. I
S. 2631
vom
22.
August
1989
GBl.
S. 446
durch Gesetz vom
1.
Juli
2004
GBl.
S. 469
durch Verordnung vom
25.
Januar
2012
GBl.
S. 65
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Wirtschaftsrecht/Bergbau, Kernenergie, Elektrizität, Gas, Öl, Energieversorgung, Wasserwirtschaft/Bergbau/Bergrecht