Bergverordnung für den Festlandsockel (Festlandsockel-Bergverordnung - FlsBergV)

Bergverordnung für den Festlandsockel
FlsBergV
1. ABSCHNITT Anwendungsbereich
5. ABSCHNITT Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, des Luftverkehrs und zum Schutz von Unterwasserkabeln


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